Informationen der Kursstufe 12 sowie der Abiturprüfung
Unterseiten der Rubrik
Kursstundenplan der 12. Jahrgangsstufe
Klausurplan der 12. Jahrgangsstufe
Hinweise zum Ablauf des Abiturschuljahres
Wahlvorschriften für die Abiturprüfung (Verbindliche Meldung 2. Tag 12/II)
Mitteilung der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfungen
BfA informiert über Infos und Mitteilungen der Bundesagentur für Arbeit vor Ort
Klapptext â–º auf blauen Balken klicken zum Öffnen, Klick auf geöffneten Textbaustein schließt diesen wieder
Ferien im aktuellen Schuljahr
Unterrichtsfreie Tage des Gymnasiums:
1. Tag: 01.11.20242. Tag: 02.05.2025
(Diese/r Tag(e) wurden durch die Schulkonferenz am 13.09.23 bestätigt.)
Hauptprüfungstag Abitur:
MI 04.06.2025 = unterrichtsfrei für die Klassenstufen 05-11
FERIEN
im Schuljahr 2024 / 2025
Ferien | Ferien | |
erster Tag | letzter Tag | |
20.06.2024 | 31.07.2024 | |
30.09.2024 | 12.10.2024 | |
23.12.2024 | 03.01.2025 | |
03.02.2025 | 08.02.2025 | |
07.04.2025 | 19.04.2025 | |
schulfreier Tag | 30.05.2024 | |
28.06.2025 | 08.08.2025 |
gesetzliche Feiertage in Thüringen außerhalb der Ferientage:
Freitag, 20.09.2024 (Weltkindertag)
Donnerstag, 31.10.2024 (Reformationstag)
Montag, 21.04.2025 (Ostermontag)
Donnerstag, 01.05.2025 (Maifeiertag)
Donnerstag, 29.05.2025 (Christi Himmelfahrt)
Montag, 09.06.2025 (Pfingsmontag)
Seminarfacharbeit in der Kursstufe
Seminarfacharbeit - Wichtige Termine und Hinweise
Seminarfacharbeit - Ablaufplan Kolloquien
Ausfall von Kolloquien
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Weitere Informationen
Erwerb des Latinums am Gymnasium Georgianum
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
über die Zuerkennung des Latinums und des Graecums an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulenvom 31. Juli 2020 (Gz.: 36/5022)
VV geltend vom 01.08.2020 bis 31.07.2025
Zuerkennung des Latinum
Grundsätzlich erfolgt die Zuerkennung nach erfolgreicher Teilnahme am Pflichtunterricht (Punkt 1.1) oder nach erfolgreicher Teilnahme an einer besonderen Prüfung.1.1 Erwerb bei Teilnahme am Pflichtunterricht Latein
Das Latinum wird zuerkannt:
- nach der Teilnahme am Pflichtunterricht als erste Fremdsprache, wenn im Zeugnis für das Schuljahr der Klassenstufe 10 das Fach mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde oder
- nach der Teilnahme am Pflichtunterricht als zweite Fremdsprache und der Teilnahme am Lateinunterricht in der Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe, wenn im Zeugnis des letzten Kurshalbjahres das Fach mit mindestens fünf Notenpunkten bewertet wurde.
Das Latinum wird zuerkannt:
- nach der Teilnahme am Unterricht als neu einsetzende Fremdsprache in den Klassenstufen 10-12 und nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung nach Punkt 1.3
- letztmalig für die Schülerinnen und Schüler, die sich im Schuljahr 2018/2019 in den Klassenstufen 9 und 10 befinden [betrifft Abiturjahrgänge A21 und A22], nach der Teilnahme am Wahlpflichtunterricht [Zweig - Sprachen lernen und Latein ab Klasse 10] und der Teilnahme am Unterricht in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung nach 1.3
Das Latinum wird außerdem nach erfolgreicher Teilnahme an einer Prüfung zuerkannt. Diese Prüfung wird als besondere Prüfung nach Nummer 2 abgelegt.
2. Besondere Prüfung zum Erwerb des Latinums
2.1 Teilnahme und Meldung
Das Latinum kann durch eine Prüfung erwerben:
- Schüler mit Unterricht in Latein nach 1.2
- Personen (Externe) die zum Zeitpunkt der Prüfung seit mindestens 6 Monaten mit ihrem Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen gemeldet sind.
Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt zum 31.12. schriftlich beim jeweils zuständigen Staatlichen Schulamt.
Schüler mit neu einsetzende Fremdsprache Latein in den Klassenstufen 10-12 am Gymnasium Georgianum melden sich über den Oberstufenleiter zur Teilnahme an der besonderen Prüfung Latinum zum Ende des Kurshalbjahres 12/1 verbindlich an.
2.2 Prüfungszeit und PrüfungsortDie Prüfung findet in der Regel in der Zeit nach der schriftlichen Abiturprüfung statt. Der Termin wird vom für das Schulwesen zuständigen Ministerium festgelegt.
Das zuständige Staatliche Schulamt bestimmt den Prüfungsort.
- Für Schüler ist in der Regel die von ihnen besuchte Schule Prüfungsort.
- Externe werden vom zuständigen Staatlichen Schulamt über Ort und Zeitpunkt der Prüfung zum Erwerb des Latinums schriftlich informiert.
Die Prüfung wird vor einer Prüfungskommission abgelegt.
Das zuständige Staatliche Schulamt bestimmt den Vorsitzenden der jeweiligen Prüfungskommission. Der Vorsitzende benennt die stimmberechtigten Mitglieder der Fachprüfungskommission für die besondere Prüfung zum Erwerb des Latinums analog § 85 Abs. 7 ThürSchulO.
Die Prüfungskommission berät und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
2.4 Anforderungen und Prüfungsverlauf
Das Latinum setzt die Fähigkeit voraus, lateinische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad inhaltlich anspruchsvoller Stellen bezogen auf Bereiche der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie in Inhalt, Aufbau und Aussage zu erfassen. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch nachzuweisen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texterschließung notwendigen Formenlehre und Syntax, ein ausreichender Wortschatz und die erforderlichen Kenntnisse aus dem Bereich der römischen Politik, Geschichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.
Die Verwendung eines Wörterbuches ist zulässig.
Grundlage für die Bewertung sind die Regelungen der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung (EPA) Latein.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (Arbeitszeit 180 Minuten) und aus einem mündlichen Teil (Vorbereitungszeit 30 Minuten und Prüfungszeit 20 Minuten).
Für Schüler mit neu einsetzende Fremdsprache Latein in den Klassenstufen 10-12
Die mündliche Abiturprüfung im Fach Latein kann den mündlichen Teil der Prüfung zum Erwerb des Latinums ersetzen. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zum Latinum hat dabei keinen Einfluss auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Die mündliche Abiturprüfung im Fach Latein kann den mündlichen Teil der Prüfung zum Erwerb des Latinums ersetzen. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung zum Latinum hat dabei keinen Einfluss auf den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.
Für die Bewertung gelten die Regeln der Thüringer Schulordnung einschließlich der Regeln bei Täuschung oder Täuschungsversuch. Die Noten in den Prüfungsteilen sind gemäß § 74 ThürSchulO in Punkte umzurechnen.
Die Prüfung zum Erwerb des Latinums ist bestanden, wenn kein Prüfungsteil mit der Note ungenügend (0 Punkte) abgeschlossen wurde und die Gesamtnote mindestens ausreichend (5 Punkte) lautet.
Die Gesamtnote ergibt sich als Durchschnitt aus dem Ergebnis der schriftlichen und dem der mündlichen Prüfung.
Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Eine nicht bestandene Prüfung zum Erwerb des Latinums kann einmal wiederholt werden.
3. Zeugnis, Bescheinigung
Die Zuerkennung des Latinums wird auf dem Abiturzeugnis bescheinigt.
Die Zuerkennung des Latinums in den übrigen Fällen (z.B. Abgang mit Fachhochschulreife-schulischer Teil) wird durch ein gesondertes Zeugnis bescheinigt.
Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.
zusammengestellt vom Oberstufenleiter des Gymnasiums
Hildburghausen, Oktober 2020